AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 08.10.2019, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Beklagten vom 02.04.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) insgesamt für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerinnen oder eine von ihnen betrifft;
-der Beklagten die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 462 vom 15.11.2021, S. 59)