AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 13.11.2019, mit dem Antrag:
- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären;
- der Kommission in jedem Fall die Kosten der Klägerinnen in diesen Verfahren aufzuerlegen.