AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 49
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12.11.2019, mit folgendem Antrag:
- festzustellen, dass es keine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, Art. 1 des angefochtenen Beschlusses C(2019) 2526 final vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären, soweit mit ihm festgestellt wird, dass es eine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben habe, und die Verpflichtung für das Vereinigte Königreich, die von der Klägerin in diesem Zusammenhang erhaltene angeblich rechtswidrige staatliche Beihilfe (Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses) zurückzufordern, aufzuheben;
- hilfsweise, Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit das Vereinigte Königreich verpflichtet wird, die angebliche staatliche Beihilfe von der Klägerin zurückzufordern, und
- der Kommission in jedem Fall die Kosten der Klägerin in diesen Verfahren aufzuerlegen.
(Die Klägerin rügt u.a. offensichtliche Fehler im Verständnis des allgemeinen britischen Steuersystems, der Ziele, des Kontexts sowie der Funktionsweise des CFC-Systems, des konkreten Umfangs der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen und der Definition qualifizierter Darlehensverhältnisse, sowie eine unzutreffende Bestimmung des Referenzsystems.)