AEUV Art 107 Abs 1 ; EURL 2016/1164
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 04.11.2019, mit dem Antrag:
- den Beschluss der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären;
- hilfsweise Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerinnen betrifft;
- weiter hilfsweise Art. 2 des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich jeder Beihilfe, die vor dem 24. November 2017 als Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen gewährt wurde, für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerinnen betrifft;
- der Kommission jedenfalls die Kosten der Klägerinnen in diesen Verfahren aufzuerlegen.
(Die Klägerinnen rügen u.a. eine falsche Anwendung des Art. 107 AEUV sowie offensichtliche Ermessens-/Beurteilungsfehler bei der Wahl des Referenzsystems für die Analyse des Steuersystems und bei der Analyse des CFC-Systems.)