AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 49
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 1.11.2019, mit dem Antrag:
- festzustellen, dass es keine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, Art. 1 des Beschlusses der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären, soweit mit ihm festgestellt wird, dass es eine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, und die Verpflichtung für das VK, die von der Klägerin in diesem Zusammenhang erhaltene angebliche rechtswidrige staatliche Beihilfe (Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses) zurückzufordern, aufzuheben;
- hilfsweise Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit das VK verpflichtet wird, die angebliche staatliche Beihilfe zurückzufordern; und
- der Kommission jedenfalls die Kosten der Klägerin in diesen Verfahren aufzuerlegen.
(Die Klägerin rügt u.a. offensichtliche Fehler im Verständnis des allgemeinen britischen Steuersystems, der Ziele des CFC-Systems, des konkreten Umfangs der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen und der Definition qualifizierter Darlehensverhältnisse, sowie eine unzutreffende Bestimmung des Referenzsystems.)