EUV 2015/1429 ; EGV 1225/2009 Art 2 Abs 7 Buchst a UAbs 2 S 2
Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 02.07.2018, mit dem Antrag,
- das Urteil des Gerichts vom 23.04.2018 in der Rechtssache T-675/15, Shanxi Taigang Stainless Steel Co. Ltd./Europäische Kommission aufzuheben;
- die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Kommission vom 26.08.2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerin betrifft;
- der Europäischen Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerin im Rechtsmittelverfahren und im Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-675/15 aufzuerlegen.
Hilfsweise,
- die Sache an das Gericht zurückzuverweisen;
- die Kostenentscheidung für das Verfahren vor dem Gericht und das Rechtsmittelverfahren vorzubehalten.