EGV 1225/2009
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 04.03.2015, mit dem Antrag,
- die Durchführungsbeschlüsse C(2014) 9805 final, C(2014) 9806 final, C(2014) 9807 final, C(2014) 9808 final, C(2014) 9811 final, C(2014) 9812 final und C(2014) 9816 final der Kommission vom 18. Dezember 2014 über die Anträge auf Erstattung von Antidumpingzöllen, die auf die Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung in Russland entrichtet worden sind, ganz oder teilweise für nichtig zu erklären;
- der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.11.2018 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; die Klage wurde abgewiesen; ABl EU 2019, Nr. C 25, 38).