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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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EuGH Anhängiges Verfahren C-313/14

Aufnahme in die Datenbank am 13.03.2015

EWGRL 83/92 Art 27 Abs 1 Buchst f

Vorabentscheidungsersuchen des Wojewodzki Sad Administracyjny w Szczecinie (Polen), eingereicht am 01.07.2014.

Mit Beschluss vom 3. Dezember 2014 (noch kein deutscher Langtext vorhanden) hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) entschieden, dass Art. 27 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die die Anwendung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer von der Voraussetzung abhängig macht, dass der Betroffene über einen Bescheid der Finanzbehörde über die Festsetzung der zulässigen Verbrauchsmengen von nach der angeführten Bestimmung von dieser Steuer befreiten Erzeugnissen verfügt.

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 03.12.2014

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