EGRL 112/2006 Art 306 ; EGRL 112/2006 Art 307 ; EGRL 112/2006 Art 308 ; EGRL 112/2006 Art 309 ; EGRL 112/2006 Art 310
Klage der Europäischen Kommission gegen Portugiesische Republik, eingereicht am 01.09.2011, mit dem Antrag, 1. festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass sie, wie im Decreto-Lei Nr. 221/85 vom 03.07.1985 vorgesehen, die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros auf Reisedienstleistungen angewandt hat, die an eine andere Person als den Reisenden verkauft werden;
2. der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor)