EGRL 112/2006 Art 306 ; EGRL 112/2006 Art 307 ; EGRL 112/2006 Art 308 ; EGRL 112/2006 Art 309 ; EGRL 112/2006 Art 310
Klage der Kommission gegen die Tschechische Republik, eingereicht am 31.05.2011, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie es ermöglicht, dass Reisebüros nach § 89 des Gesetzes Nr. 235/2004 Sb. über die Mehrwertsteuer die Sonderregelung für Reisebüros auf die Erbringung von Reiseleistungen an andere Personen als Reisende anwenden;
- der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor)