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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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EuGH Anhängiges Verfahren C-257/11

Aufnahme in die Datenbank am 02.09.2011

EGRL 112/2006 Art 167 ; EGRL 112/2006 Art 168 ; EGRL 112/2006 Art 185 Abs 2

Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bukarest (Rumänien), eingereicht am 26.05.2011, zu folgenden Fragen:

1. Kann der Erwerb von zum Abriss bestimmten Bauwerken zusammen mit einem Grundstück durch eine mehrwertsteuerpflichtige Handelsgesellschaft mit der Absicht, auf diesem Grundstück eine Wohnanlage zu errichten, als eine vorausgehende Tätigkeit, d. h. als Investitionsaufwand für die Errichtung der Wohnanlage auf eben diesem Grundstück, angesehen werden, so dass die Mehrwertsteuer für den Erwerb der Bauwerke nach den Art. 167 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem als Vorsteuer abzugsfähig ist?

2. Unterliegt der Abriss von zum Abriss bestimmten Bauwerken, die zusammen mit einem Grundstück in der Absicht erworben wurden, auf diesem Grundstück eine Wohnanlage zu errichten, der Berichtigung der Vorsteuer für den Erwerb der Bauwerke nach Art. 185 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG?

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.11.2012 (n.v.)

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