AEUV Art 107 Abs 3 Buchst c
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 06.12.2011, mit dem Antrag,
- die Entscheidung der Kommission vom 20. September 2011 über die Maßnahme Nr. C 35/2010 (ex N 302/2020), die Dänemark in Form einer Steuer auf Online-Glücksspiele im dänischen Gesetz über die Glücksspielsteuer durchzuführen beabsichtigt, für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2014 (ohne deutschsprachige Entscheidungsfassung; die Klage wurde abgewiesen).