AEUV Art 107 Abs 1 ; KStG § 8c Abs 1a
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 02.12.2011, mit dem Antrag,
den Beschluss der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/2010 (ex CP 250/2009 und NN 5/2010) "KStG, Sanierungsklausel", Aktenzeichen K(2011) 275 endgültig, ABl. L 235, S. 26, für nichtig zu erklären;
die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss des EuG vom 27.04.2016 T-614/11, ABl EU 2016 Nr. C 222, 35)