EU Art 5 Abs 4 ; EGV 1225/2009 Art 11 Abs 2 ; EUGrdRCh Art 41
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 24.10.2011, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Kommission K(2011) 5934 endg. vom 24. August 2011, mit dem ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Siliciumcarbid mit Ursprung in der Volksrepublik China abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären und
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache