Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 24.09.2011, mit dem Antrag,
1. gemäß Art. 263 und 264 AEUV den Teil des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 13.07.2011 im Beihilfeverfahren SA.29064 (2011/C ex 2011/NN) - Irland - Luftverkehr - Befreiung von der Fluggaststeuer für nichtig zu erklären, in dem festgestellt wird, dass die Befreiung des Transfer- und Transitverkehrs von der irischen Flugreisesteuer keine staatliche Beihilfe darstellt;
2. der Beklagten ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen;
3. alle sonst für erforderlich erachteten Maßnahmen anzuordnen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.11.2014 (ohne deutschsprachige Entscheidungsfassung).