AEUV Art 107 Abs 1
Ellinikos Chrysos gegen Kommission, Klage eingereicht am 20.05.2011, mit dem Antrag,
den Beschluss der Europäischen Kommission vom 23. Februar 2011 in der Sache C 48/2008 (ex NN 61/2008) über die staatliche Beihilfe Griechenlands zugunsten von Ellinikos Chrysos - insbesondere dessen Art. 1 bis 5 - aufzuheben.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.12.2015 T-233/11 und T-262/11 (Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht in deutscher Sprache veröffentlicht.)