AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 18.03.2011, mit den Anträgen,
- das Vorbringen in der Klage für zulässig und begründet zu erklären und daher Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 TRLIS (Texto Refundido de la Ley sobre el Impuesto de Sociedades) (Körperschaftsteuergesetz) Merkmale einer staatlichen Beihilfe aufweist;
- hilfsweise, Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 TRLIS, wenn er auf Beteiligungserwerbe angewandt wird, die zu einer Kontrollübernahme führen, Merkmale einer staatlichen Beihilfe aufweist;
- weiter hilfsweise, die angefochtene Entscheidung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels für nichtig zu erklären, und
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 21.03.2012