EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a
Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale di Parma (Italien), eingereicht am 30.12.2010, zu folgender Frage:
Stehen Art. 19 Abs. 5 und Art. 19a des DPR NR. 633/72 auf der einen Seite sowie Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG und die Dokumente KOM (2001) 260 endg. vom 23. Mai 2001 und KOM (2000) 348 endg. vom 7. Juni 2000 auf der anderen Seite miteinander im Widerspruch? Besteht auf europäischer Ebene in Anbetracht der Tatsache, dass verschiedene Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze anwenden, eine ungleiche Behandlung des Mehrwertsteuersystems, so dass eine Harmonisierung mit den anderen europäischen Rechtsordnungen erforderlich ist?
Beschluss vom 15.04.201 (n.v.; Das Vorabentscheidungsersuchen war offensichtlich unzulässig).