AEUV Art 107 ; AEUV Art 108 Abs 2 ; AEUV Art 108 Abs 3 ; AEUV Art 296
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 26.04.2010, mit dem Antrag,
- die im Schreiben vom 15. Februar 2010 enthaltene Entscheidung der Kommission, mit der diese seine Beschwerden zurückweist, für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
(Mit dem obigen Schreiben sei die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen worden. Die Beschwerde betreffe die Befreiung von der kommunalen Grundsteuer nach italienischem Steuerrecht, soweit kirchliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen eine gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Gemeinschaftsrechtsprechung ausübten.)
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache