AO § 37 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 Nr 2
Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde? Ist der einkommensteuerrechtliche Erstattungsanspruch aufgrund der Veranlagung abhängig von den Voraussetzungen und dem Umfang, in denen § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Steuer auf die Jahressteuerschuld gestattet?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, Zurückverweisung