AO § 37 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2
Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 33/20