TabStG § 1 Abs 1 S 1 ; TabStG § 1 Abs 2 Nr 3
Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Strips (größere Tabakblattstücke)
Sind Tabak-Strips als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 14.12.2021)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.