AO § 30 ; AO § 180 Abs 2 ; BGB § 1004 ; EStG § 7h ; EStG § 7i
Welche Daten dürfen im Rahmen einer Außenprüfung in Bezug auf §§ 7h und 7i EStG ermittelt und offengelegt werden?
Ist die Ermittlung, Offenbarung und Verteilung des (Roh-)Gewinns und der Vertriebskosten und die daraus resultierende Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens (hier: zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA) verhältnismäßig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.10.2023, unbegründet