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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Current proceedings

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 52/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024

AO § 155 Abs 1 S 3 ; DBA FRA Art 13 Abs 5 ; DBA FRA Art 13 Abs 1 S 1 ; EStG § 39b Abs 3 S 1 ; EStG § 34 Abs 1 S 3 ; EStG § 1 Abs 4 ; EStG § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d ; EStG § 24 Nr 1 Buchst a

Keine Anwendung der Grenzgängerregelung im DBA-Frankreich auf Abfindungszahlungen

Setzt die Regelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich (sog. Grenzgängerregelung) eine aktive Tätigkeit und eine zeitliche Kongruenz zwischen Tätigkeit und Zahlung voraus, die bei einer Abfindung für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis nicht vorliegt? Steht daher das Besteuerungsrecht für Abfindungen von Grenzgängern nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich dem Tätigkeitsstaat zu?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 11.02.2020 (6 K 1055/18)

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