EStG § 13 ; EStG § 21 ; EStG § 13a Abs 3 S 1 Nr 5 ; EStG § 21 Abs 3
Gehören Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und sind als solche bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG zu berücksichtigen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.05.2023, unbegründet