EStG § 19 ; EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 Abs 23d ; EStG § 52 Abs 30a ; BeitrRLUmsG Art 2 ; BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4
1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?
2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungskonform?
3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?
Im Verfahren VI R 72/13 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 27/14). Das Verfahren VI R 72/13 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision