EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 ; BeitrRLUmsG ; GG
Sind Aufwendungen für eine --nach einem noch nicht durch einen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplomprüfung) beendeten Erststudium-- nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?
Im Verfahren VI R 38/12 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 25/14). Das Verfahren VI R 38/12 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision