KraftStG § 3 Nr 5
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge: Führt jede medizinisch verordnete Behandlungsmaßnahme ohne weitere Einschränkungen zu einer "gewissen Dringlichkeit" der Beförderung im Sinne der zu § 3 Nr. 5 KraftStG ergangenen BFH-Rechtsprechung, oder ist eine solche bei Verordnungen, die für einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben oder die bereits mehrere Wochen vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt worden sind, nicht (mehr) gegeben?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 21.12.2022, durcherkannt