GewStG § 9 Nr 1 S 2 ; GewStG § 9 Nr 1 S 5 Nr 1a ; GewStG § 9 Nr 2 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Ist § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG dahingehend teleologisch einzuschränken, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.03.2023, unbegründet