EStG § 5a Abs 1 ; EStG § 5a Abs 4a S 3 ; EStG § 5a Abs 5 S 1 ; EStG § 4 Abs 4 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 16 Abs 3
Können zugleich als stille Gesellschafter beteiligte Kommanditisten einer Schifffahrtsgesellschaft, die ihren Gewinn nach der Tonnage ermittelt, den (teilweisen) Verlust ihrer stillen Einlage im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als Sonderbetriebsausgabe abziehen, oder handelt es sich um einen Bestandteil des mit dem Tonnagegewinn abgegoltenen Aufgabegewinns?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.04.2023, unbegründet