GewStG § 8 Nr 1 Buchst d ; GewStG § 35b Abs 2 ; AO § 350 ; FGO § 40 Abs 2 ; HGB § 247 Abs 2
1. Sind die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. "Mehrwegsteigen" (wiederverwendbare Transportbehältnisse) zum Transport von Obst und Gemüse bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen?
2. Stellen die "Mehrwegsteigen" bei der anmietenden GmbH bewegliche Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens oder (fiktiven) Anlagevermögens dar, die im Eigentum eines Anderen stehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 01.06.2022, unbegründet