AufenthG § 23 Abs 1 ; EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c ; EStG § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b
Erfordert § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Ist die Vorschrift vielmehr auf einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland abzustellen, für den indiziell unter anderem mehrjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bestanden und heranzuziehen sind?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.07.2023 (Erledigung der Hauptsache).