UmwStG § 4 Abs 6 S 6 ; UmwStG § 4 Abs 5 S 2 ; UmwStG § 4 Abs 4 S 1 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; UmwStG § 5 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; EStG § 6a
1. Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?
2. Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, unbegründet