GG Art 3 Abs 1 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a
Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt
--Verfassungsbeschwerde--
Das BFH-Urteil vom 06.04.2016 - X R 2/15, der BFH-Beschluss vom 18.5.2020 - X B 84/19 und die vorgegangenen FG-Entscheidungen sind Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1457/20 geführten Verfassungsbeschwerde.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 17.08.2023 (nicht zur Entscheidung angenommen)