KStG § 8b Abs 7 S 2 ; KStG § 8b Abs 2 S 1
Qualifikation einer Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 KWG aufgrund (unentgeltlicher) Übertragung von im Stiftungsgeschäft zugesicherten Aktienanteilen durch den Stifter auf die Stiftung und deren wenige Tage nach Stiftungsgründung erfolgte Veräußerung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 03.07.2024, unbegründet