KStG § 14 ; UmwStG § 21 Abs 1 ; UmwStG § 20 Abs 5 ; UmwStG § 20 Abs 6 ; UmwStG § 23 Abs 1 ; UmwStG § 12 Abs 3 Halbs 1 ; UmwStG § 4 Abs 2 S 3
Finanzielle Eingliederung i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG beim unterjährigen Anteilstausch
Kann im Falle eines Anteilstauschs bei einer unterjährigen Einbringung auch im Wirtschaftsjahr der Einbringung eine Organschaft zwischen der übernehmenden und der erworbenen Gesellschaft begründet werden (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz Org.15)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 11.07.2023, unbegründet