KStG § 8b Abs 3 ; KStG § 8b Abs 5 ; GG Art 3 Abs 1 ; BVerfGG § 31 Abs 2 S 1 ; BVerfGG § 13 Nr 11 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3
Verfassungsmäßigkeit des § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG
Das BVerfG hat § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Beschluss vom 12.10.2010 - 1 BvL 12/07). Schließt die Gesetzeskraft einer Entscheidung des BVerfG eine erneute sachliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm aus, solange nicht später rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage eintreten?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision