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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Current proceedings

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 3/19

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2019

InvStG § 12 ; InvStG § 15 Abs 1 ; InvG § 43 Abs 4 Nr 6 ; InvG § 44 Abs 1 S 3 Nr 4a

Ist die aufgrund der vom Investmentrecht abweichenden investmentsteuerrechtlichen Regelungen entstehende Differenz, welche zu einer investmentrechtlichen Mehrausschüttung führt, als nicht steuerbare Substanzausschüttung zu qualifizieren?

Steht es einer Investmentgesellschaft bei Fassung des Ausschüttungsbeschlusses frei, welche Bestandteile ihrer verfügbaren Mittel sie an die Anleger ausschüttet?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 11.12.2018 (4 K 867/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.05.2023, unbegründet

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