GewStG § 9 Nr 1 S 2
Sind Erträge aus und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung mietvertraglicher Leistungsstörungsrechte (hier eine sog. Schlusszahlung der Mieterin zur Regulierung sämtlicher Ansprüche und Forderungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses) kürzungsschädlich im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.05.2023, unbegründet