EStG § 34 Abs 2 Nr 1 ; EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 18 Abs 3
Weisen die Tätigkeitsbereiche "Praxis für Allgemeinmedizin" und "Prüfarzttätigkeit für Medikamentenstudien" eine gewisse organisatorische Selbständigkeit auf, sodass die Veräußerung der Praxis für Allgemeinmedizin eine tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung darstellt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision