AO § 233a ; UStG § 13b Abs 2 S 2 ; UStG § 13b Abs 5 S 2
1. Entstehen Erstattungszinsen nach § 233a AO, wenn ein Bauträger zunächst entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung die von ihm bezogenen Bauleistungen gemäß § 13b UStG der Umsatzsteuer unterworfen, die errechneten Steuerbeträge gezahlt, und nach Ergehen des BFH-Urteils vom 22. August 2013 V R 37/10 nach Abgabe berichtigter Umsatzsteuererklärungen aufgrund des Wegfalls der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers Umsatzsteuererstattungen beantragt hat?
2. Stellt die aufgrund des BFH-Urteils vom 22. August 2013 V R 37/10 geänderte Auslegung des § 13b UStG ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a Abs 2a AO dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.