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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 2/18

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2018

AO § 37 Abs 2 S 1 ; AO § 44 Abs 1 ; AO § 191 Abs 1 S 1 ; AO § 218 Abs 2 ; AO § 5 ; UStG § 2 Abs 2 Nr 2

1. Besteht ein Befriedigungsanspruch des Finanzamts gegenüber der Organgesellschaft als Haftungsschuldner nach § 73 AO, wenn eine Haftungsinanspruchnahme wegen der Subsidiarität der Haftung gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 5 AO ermessensfehlerhaft wäre, weil die Steuerschuldnerin selbst leistungsfähig ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.09.2009 VII R 43/08)?

2. Zahlt die (vermeintliche) Organgesellschaft auf die (vermeintliche) Umsatzsteuerschuld der Organträgerin, wenn sie regelmäßig eine fremde Verbindlichkeit tilgt (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 16.10.2012 6 K 721/10)?

3. Sind Zahlungen, soweit sie nach den zwischenzeitlich geänderten Umsatzsteuerfestsetzungen die Steuerschulden übersteigen, gemäß § 37 Abs. 2 AO der (vermeintlichen) Organträgerin zu erstatten, wenn aufgrund eines vermeintlichen - tatsächlich aber gar nicht vorliegenden - Organschaftsverhältnisses Zahlungen mittels Lastschrifteinzug bei der (vermeintlichen) Organgesellschaft nach dem für das FA erkennbaren Willen auf die Umsatzsteuerschulden der (vermeintlichen) Organträgerin geleistet wurden?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 05.12.2017 (1 K 1239/15)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VII R 20/18

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