KraftStG § 3 Nr 5
Setzt die Steuerbefreiung als Fahrzeug zur Krankenbeförderung voraus, dass das Fahrzeug ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird? Oder fallen sog. Patientenfahrdienste von Trägern der Wohlfahrtspflege generell unter die begünstigte Krankenbeförderung nach § 3 Nr. 5 KraftStG?
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 28.11.2018, unzulässig