EStG § 10d Abs 2 S 1 ; KStG § 8 Abs 1 S 1 ; KStG § 11 Abs 1 S 1 ; KStG § 11 Abs 2
Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung
1. Hat nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraums ohne die Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG zu erfolgen?
2. Das Verfahren I R 36/18 wurde durch Beschluss vom 18.05.2021 bis zum Abschluss des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 19/14 ausgesetzt.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 18.05.2021)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.