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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 40/15

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2015

EStG § 13 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 6 Abs 6 ; EStG § 6c ; EStG § 4 Abs 3

Kann bei der Ermittlung des Gewinns aus der Entnahme eines im Jahr 1984 durch einen Grundstückstausch erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücks unterstellt werden, der Steuerpflichtige habe die stillen Reserven des im Jahr 1984 weggetauschten Grundstücks gemäß § 6c i.V.m. § 6b EStG auf das seinerzeit erhaltene und nun entnommene Grundstück übertragen, wenn er weder einen Veräußerungsgewinn aus dem Tauschgeschäft erklärt noch ein Verzeichnis nach § 6c Abs. 2 EStG geführt hat?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.05.2014 (2 K 1454/13)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 68/15

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