EStG § 13 Abs 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 ; EStG § 7
Unterliegen Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau einer zeitlichen Begrenzung und sind sie daher als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen? Welche Nutzungsdauer ist ggf. der AfA zugrunde zu legen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 65/15