EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Gilt ein bestehender Erstattungsanspruch gegen einen Mitgesellschafter nach Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft bereits deswegen als nicht mehr durchsetzbar, weil er rechtlich in einem einheitlichen Auseinandersetzungsanspruch aufgegangen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 47/15