EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b ; SG § 58b
Ist der freiwillige Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes dem gesetzlichen Wehrdienst gleichzustellen und besteht somit für die Übergangszeit zwischen Schulausbildung und Beginn der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.