KStG § 5 Abs 1 Nr 9 ; AO § 51 ; AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 5 ; AO § 55 Abs 1 ; GewStG § 3 Nr 6 S 1
Gemeinnützigkeit/Selbstlosigkeit:
Verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst gegründete Stiftung gemeinnützige (selbstlose) Zwecke, wenn die Kunstwerke in den Wohnräumen des Stifters gelagert werden und der Allgemeinheit kaum zugänglich sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 51/15