EStG § 2a Abs 3 S 5 ; EStG § 10d Abs 4 S 6 ; EStG § 10d Abs 3 ; AO § 181 Abs 5 ; EStG § 52 Abs 3
Hinzurechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten/Eintritt der Feststellungsverjährung: Ist § 10d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 EStG (i.d.F. des JStG 2007) i.V.m. § 181 Abs. 5 AO im Rahmen einer gesonderten Feststellung nach § 2a Abs. 3 Satz 5 EStG (a.F.) entsprechend anwendbar? War das FA berechtigt, die Feststellungen erst nach Ablauf der (regulären) Feststellungsfrist nachzuholen, ohne dass es darauf ankommt, ob es die Feststellungen i. S. dieser Vorschrift pflichtwidrig unterlassen hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.